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... der Prüfung (1. Prüfungsteil)

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Wann ist die Prüfung bestanden?

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In allen 4 Fächern müssen mindestens 50 Punkte erzielt werden, das entspricht genau 50% der maximal erreichbaren 100 Punkte (IHK-Notenschlüssel).

 

 

Wenn man in einem der 4 Fächer mindestens 30 Punkte  erreicht aber unter 50  Punkten bleibt, so kann man dies durch eine sogenannte "mündliche Ergänzungsprüfung" ausgleichen

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Die Möglichkeit der mündlichen Ergänzungsprüfung bleibt verwehrt, wenn man zwei Fächer mit schlechter als 50 Punkten abschließt oder gar in einem Fach unter 30 Punkten landet. Dann muss man zum nächsten Prüfungstermin nochmal antreten.

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Insgesamt hat man zwei Wiederholungsmöglichkeiten.

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