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Dr. Marius Ebert
Mündlicher Ausgleich eines
nicht bestandenen FachES
Die Gewichtung für einen möglichen Ausgleich lautet: Die schriftliche Leistung zählt zwei Drittel, die mündliche Leistung zählt ein Drittel.
Beispiel: Der Prüfungskandidat hat im Fach "Rechnungswesen" 46 Punkte erzielt und ist berechtigt, dies mündlich auszugleichen.
Ergebnis: Er muss im mündlichen mindestens 58 Punkte erzielen.
Übersicht und allgemeine Berechnungsformel
Erster Schritt: Schriftliches Ergebnis mit zwei multiplizieren (46 × 2 gleich 92)
Zweiter Schritt: Dieses Ergebnis von 150 abziehen (150 - 92 gleich 58)
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